Als Facharzt für Arbeitsmedizin, Allgemeinmedizin und Anästhesie bin ich sowohl in der (freiberuflichen) betriebsärztlichen Betreuung von Unternehmen tätig als auch weiterhin in Teilzeit als angestellter Hausarzt und freiberuflicher Notarzt im kurativen Bereich. Diese Tätigkeitsfelder unterscheiden sich strukturell deutlich – insbesondere in Bezug auf die Kontaktaufnahme.
Im hausärztlichen Bereich (bei akuten Beschwerden) ist es vollkommen üblich, dass sich Patientinnen und Patienten direkt an mich wenden. Hier ist der direkte Weg über den Patienten absolut zielführend. Ähnliche Hilfe bekommt der Patient sofort, wenn 112 gewählt wird und der Notarzt erscheint.
In der Arbeitsmedizin hingegen liegt die Verantwortung für die Beauftragung und Organisation arbeitsmedizinischer Leistungen in der Regel beim Arbeitgeber. Nur wenn ein Unternehmen mich mit der arbeitsmedizinischen Betreuung beauftragt hat, kann ich arbeitsmedizinische Vorsorgen, Untersuchungen oder Stellungnahmen durchführen – natürlich stets mit informierter Einwilligung der Mitarbeitenden.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich direkte Anfragen von Beschäftigten und Patienten in der Regel nicht bearbeiten kann, wenn kein bestehendes arbeitsmedizinisches Betreuungsverhältnis mit dem jeweiligen Arbeitgeber besteht. Dies hat mehrere Gründe:
Fehlende Grundbetreuung: Ohne einen bestehenden Betreuungsvertrag habe ich keinen Zugang zu den spezifischen Arbeitsplatzbedingungen, denen Sie ausgesetzt sind. Siehe u.a. Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).
Keine Betriebsbegehung: Eine fachgerechte arbeitsmedizinische Einschätzung setzt voraus, dass ich den Arbeitsplatz zuvor im Rahmen einer Betriebsbegehung kennengelernt habe. Siehe u.a. Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).
Rechtliche und fachliche Grenzen: Ohne Einbindung des Unternehmens ist eine unabhängige und rechtlich belastbare Stellungnahme oft nicht möglich. Der Arbeitgeber könnte diese zu Recht infrage stellen.
Wenn Sie arbeitsmedizinische Unterstützung benötigen (z. B. im Rahmen einer Angebotsvorsorge, Wunschvorsorge oder bei Beschwerden, die arbeitsplatzbezogen erscheinen), empfehle ich Ihnen, zunächst mit Ihrer oder Ihrem Vorgesetzten, der Personalabteilung oder dem zuständigen Arbeitsschutzmanagement im Unternehmen zu sprechen. Nur so kann ein zielführender und rechtskonformer Weg für die arbeitsmedizinische Betreuung gefunden werden - so dass Ihnen geholfen werden kann.
Arbeitsmedizin bedeutet meistens Vorsorge – nicht Akutversorgung
Die Arbeitsmedizin unterscheidet sich in ihrer Zielsetzung deutlich von der hausärztlichen oder notfallmedizinischen Versorgung. Im Mittelpunkt steht hier die Vorsorge und Prävention: also das frühzeitige Erkennen, Vermeiden und Reduzieren arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren.
Akute Beschwerden, Erkrankungen oder medizinische Notfälle gehören hingegen in die hausärztliche oder notärztliche Betreuung. Als Arbeitsmediziner behandle ich solche akuten Anliegen in der Regel nicht. Sollte ich im Ausnahmefall Erste Hilfe leisten – etwa bei einem unvorhersehbaren Notfall vor Ort – so ersetzt dies nicht die strukturierte Akutversorgung durch Hausärztin/Hausarzt oder Rettungsdienst.
Bitte haben Sie zudem Verständnis dafür, dass ich aus rechtlichen Gründen keine Empfehlungen oder Vermittlungen an die hausärztliche Praxis aussprechen darf, in der ich nebenbei tätig bin.
Ich unterliege dabei unter anderem den Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes (HWG), der Berufsordnung der Ärztekammern, dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie datenschutzrechtlichen Vorgaben (z. B. DSGVO). Diese Regelwerke untersagen es mir, gezielt für bestimmte ärztliche Leistungen oder Praxen zu werben oder Patientinnen und Patienten aktiv dorthin zu lenken.
Ich bitte dafür um Ihr Verständnis – und zugleich um Entschuldigung, wenn dies in einzelnen Fällen als unpersönlich empfunden wird. Mein Ziel ist stets eine rechtlich einwandfreie, faire und professionelle Beratung.
Optional: Kombination aus Arbeitsmedizin, Prävention und kurativer Versorgung
Grundsätzlich bin ich offen für sinnvolle, ergänzende Angebote im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung, insbesondere bei betrieblichen Gesundheitstagen oder vergleichbaren Veranstaltungen. In solchen Formaten können präventive Maßnahmen der Arbeitsmedizin – etwa freiwillige Vorsorgen, Check Up – sinnvoll mit Elementen der hausärztlichen oder notfallmedizinischen Versorgung kombiniert werden.
Solche Modelle sind grundsätzlich
denkbar und werden in ähnlicher Form beispielsweise im
Rahmen der werksärztlichen Versorgung auf größeren
Industriegeländen praktiziert, wo im Auftrag des
Arbeitgebers auch eine interne Notfallambulanz oder
hausärztlich orientierte Versorgung angeboten
wird.
Eine solche integrierte
Struktur muss im Vorfeld gemeinsam mit dem Arbeitgeber geplant,
schriftlich geregelt und rechtlich geprüft
werden.
Gerne bin ich zu einer Zusammenarbeit bereit – selbstverständlich unter der Voraussetzung, dass die organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen stimmen.