Was ist Arbeitsmedizin?

Definition: Betriebsarzt, Betriebsmediziner, Arbeitsmediziner in Deutschland

Ein Betriebsarzt in Deutschland ist ein approbierter Arzt (mit abgeschlossenem Humanmedizinstudium und ärztlicher Berufserlaubnis), der in einem Unternehmen tätig ist und für die arbeitsmedizinische Betreuung verantwortlich ist. Der Betriebsarzt nimmt eine unabhängige, ausschließlich beratende Funktion wahr. Er ist nicht weisungsbefugt gegenüber dem Arbeitgeber oder den Beschäftigten – ebenso wenig darf ihm seinerseits vom Unternehmen Weisung erteilt werden. Als freier Beruf unterliegt der Betriebsarzt seiner ärztlichen Schweigepflicht und agiert eigenverantwortlich im Interesse von Gesundheit und Arbeitsschutz. In Deutschland kann ein Betriebsarzt:

  • die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin führen
    (z. B. als „Betriebsmediziner“, in der Regel auf Basis eines Facharztes wie Allgemeinmedizin),

  • den Facharzttitel für Arbeitsmedizin tragen
    (dann spricht man von einem „Arbeitsmediziner“),

  • sich in der ärztlichen Weiterbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin oder zur Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin befinden.

Aufgaben des Betriebsarztes

Zu den zentralen Aufgaben des Betriebsarztes zählen insbesondere:

  • die Beratung von Arbeitgebern und Beschäftigten in Fragen des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit,

  • die Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG,

  • die Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgen gemäß der ArbMedVV,

  • die Förderung von betrieblicher Gesundheitsförderung und Prävention.

Gesetzliche Grundlagen

Die Tätigkeit des Betriebsarztes ist durch verschiedene Gesetze und Vorschriften geregelt, insbesondere:

Weiterbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin (Ärztekammer Nordrhein)

Informationen zur Weiterbildung finden Sie bei der Ärztekammer Nordrhein: